Sachverständiger Reutlingen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ralf Bohner Reutlingen

Ralf Bohner

Bausachverständiger und Baugutachter

Karlstraße 20
72138 Kirchentellinsfurt
Tel: 07121 768 14 60
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Architekt
  • Sachverständiger Immobilienbewertung D2 Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Reutlingen steht Ihnen Herr Ralf Bohner als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Ralf Bohner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Reutlingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Reutlingen kommen bzw. sich nicht in Reutlingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Reutlingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Reutlingen ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Reutlingen in zentraler Lage Baden-Württembergs mit ca. 316 000 Einwohnern. Stuttgart (31 Kilometer nördlich) und Ulm (57 Kilometer) sind in unmittelbarer Nähe.


Folgende Städte und Gemeiden grenzen an die Stadt Reutlingen Pliezhausen, Neckartenzlingen, Bempflingen, Riederich, Metzingen, Eningen unter Achalm, Pfullingen, Sonnenbühl, Mössingen, Gomaringen, Kusterdingen, Wannweil und Kirchentellinsfurt.


Die Kreisstadt ist sowohl eine moderne Großstadt, eine lebendige Einkaufsstadt als auch eine mittelalterliche Reichsstadt. Eine der schönsten gotischen Kirchen und die engste Straße der Welt.


Das Stadtgebiet von Reutlingen gliedert sich in die Kernstadt und 12 Stadtteilen. (Altenburg, Betzingen, Bronnweiler, Degerschlacht, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen und Sondelfingen)


Die Stadt umfasst ein Gebiet von 8.704 ha, welches zurzeit von 116.456 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.


In Reutlingen kann man viele Sehenswürdigkeit entdecken, dazu zählen unteranderem die Marienkriche das Wahrzeichen der Stadt, die Nikolaikirche, die Katharinenkirche, der Königsbronner Hof, Rathaus, Stadthalle, Aquamobil Brunnen der Hauptpost, Krichbrunnen, Glockenbrunnen.


Wichtige Anlaufstellen:


Rathaus:
Marktplatz 22
72764 Reutlingen


Bauamt:
Schulstraße 26
72764 Reutlingen


Grundbuchamt / Amtsgericht:
Gartenstraße 40
72764 Reutlingen

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Sachverständiger Reutlingen
Top